RisikomanagementsystemeProfessionelle Datensicherungen

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Datensicherungen

Risikomanagementsysteme

Der vollständige Verlust aller existenziell wichtigen Daten bringt Unternehmen in eine echte Notlage. Bis zu 20 Prozent der betroffenen Firmen müssen als Konsequenz daraus Insolvenz anmelden. Neben den betriebswirtschaftlichen Folgen kann ein Datenverlust auch rechtlich erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. So verlangt der Gesetzgeber den Nachweis der Änderungen an der Unternehmens-Webseite nach Inhalten und Datum. In der Rechtsprechung sind vor allem die handels-, haftungs- und steuerrechtlichen sowie betriebswirtschaftlichen Vorschriften zu nennen. Wegen des vielfältigen Bedrohungspotenzials wurden im Aktiengesetz neue Vorschriften eingefügt (KonTraG). Es besteht seitdem eine gesetzliche Verpflichtung für die Vorstände von Aktiengesellschaften, ein übergreifendes Risikomanagementsystem einzurichten. Diese Vorschriften sind auch Maßstab für GmbH-Geschäftsführer und Personengesellschaften. Hier sind insbesondere § 93 Absatz 1 AktG, Sorgfaltspflicht, sowie § 91 Absatz 2 AktG, Schadensprävention, zu nennen.

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