Bloggen – nicht frei von Fallen
Recht für Blogger
Der digitale Dialog
Bloggen – nicht frei von Fallen
Blogs sind mittlerweile mehr als nur privat geführte Online-Tagebücher, die Neugierigen Einblicke in die eigene Gedankenwelt gewähren. Längst haben auch Unternehmen und Selbstständige die Vorteile erkannt und nutzen Blogs für Bekanntmachungen, PR und persönliche Kundenkontakte. Mit den Kommentar- und Trackback-Funktionen wird jedes Blog zum digitalen Dialog.
Bei weltweit 70 Millionen Blogs, 280 000 davon in Deutschland, müssen sich Blogger aber schon etwas einfallen lassen, um Aufmerksamkeit zu erregen. Schnell verliert man dabei den Überblick über rechtliche Grenzen, was Abmahnungen oder Gerichtsstreits nach sich ziehen kann. Wenn Sie folgende Regeln beachten, gehen Sie solchem Ärger aber leicht aus dem Weg.
Prüfpflichten
Häufig findet sich in Blogs Rechtswidriges: Beleidigungen, Drohungen, rechtsradikale oder auch pornografische Inhalte sowie Fotos, Video- und Audioclips, die Urheber- und Persönlichkeitsrechte verletzen. Grundsätzlich ist auch in Blogs zunächst jeder für die eigenen Äußerungen verantwortlich. Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen aber auch eine Haftung für fremde Inhalte bestehen. Allerdings sind im Teledienstegesetz (TDG) Haftungserleichterungen für die Betreiber von Diskussionsforen und Blogs (§ 8 TDG) sowie für Service-Provider (§ 11 TDG) vorgesehen.
Blog-Betreiber können nur dann für Äußerungen Dritter verantwortlich gemacht werden, wenn sie sich diese »zu Eigen machen«. Außerdem haften sie nur dann als sogenannte Störer, wenn sie von den rechtswidrigen Inhalten Kenntnis hatten. Das bedeutet: Lassen Sie beleidigende Äußerungen eines Blog-Gastes online, obwohl Sie davon wissen, und kommentieren Sie diese unter Umständen sogar, dann können Sie auch dafür haftbar gemacht werden.
Es gibt jedoch keine allgemeinen Überwachungspflichten für Blogs und Foren. Das kann schließlich keinem Webmaster zugemutet werden und würde letztlich das Aussterben freier Plattformen zur Folge haben. Blogger müssen nur dann tätig werden, wenn sie von rechtswidrigen Inhalten auf ihren Seiten wissen oder solche herausgefordert haben. Je nach Umfang des Blogs und der eventuell vorkommenden Verstöße können auch die Prüfungspflichten variieren. Im Zweifel gilt also: Lieber zweimal zu viel kontrollieren als einmal zu wenig.
Impressumspflicht
Bloggen – nicht frei von Fallen
Auch Weblogs unterliegen grundsätzlich der Impressumspflicht. Welche Angaben im Einzelnen aufgenommen werden müssen, hängt von der Ausrichtung des Blogs als Medien- oder als Teledienst ab. Der Unterschied liegt in der inhaltlichen Ausrichtung. Teledienste sind zum Beispiel E-Commerce-Angebote, die etwa Produktbeschreibungen aufführen. Zu Mediendiensten zählen hingegen Sites, auf denen sich »journalistisch-redaktionelle Texte« befinden. Private Blogs benötigen nur im letzteren Fall ein Impressum, gewerblich ausgerichtete dagegen immer.
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie im Zweifelsfall ein Impressum mit allen notwendigen Pflichtangaben einrichten: Name, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten (E-Mail, Telefon, Fax) sowie etwaige Angaben zum Unternehmen (Vertretungsberechtigte, Handelsregisterinformationen) gehören dort hinein. Beim Erstellen hilft Ihnen der Impressumsassistent.
Fremde Federn
Für Blogs gilt grundsätzlich: Sie dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen, also auch keine fremden Texte, Bilder oder andere Inhalte unberechtigt verwenden. Sie brauchen eigene Inhalte oder eine Nutzungserlaubnis für fremde Werke.
Ebenso wenig dürfen natürlich fremde Designs übernommen werden. Diese unterliegen zwar in aller Regel keinem urheberrechtlichen Schutz, im Zweifelsfall sollten Sie es aber besser nicht darauf ankommen lassen. Der Domainname des Blogs darf ebenfalls nicht gegen fremde Rechte verstoßen. Daher sollten Sie folgende Namen nicht verwenden:
– offensichtlich geschützte Namen existierender Firmen oder prominenter Personen,
– die Bezeichnungen fremder Werke,
– Städte- oder Behördennamen, Namen von Bundesländern,
– sogenannte Tippfehler-Domains wie zum Beispiel »microsift« oder »googel«.