Microsoft erfolgreich gegen deutschen Porno-Spammer
Das OLG Karlsruhe hat gestern einen deutschen Spammer verurteilt und damit eine Entscheidung des LG Mannheim bestätigt. Angestrengt hatte das Verfahren Microsoft, da der Spammer in seinen Massenaussendungen, in denen er für von ihm betriebene Sex-Websites warb, als Absender gefälschte Hotmail-Adressen verwendet hatte. Das Gericht erkannte denn auch die Markenverletzung an und verpflichtete den Beklagten unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250 000 Euro, zukünftig keine Hotmail-Adressen mehr zu fälschen. Zudem muss er dem Urteil zufolge Microsoft detailliert Auskunft über seine Spam-Aktivitäten geben und ist sowohl dem Software-Konzern als auch den Spam-Empfängern bei Hotmail gegenüber schadenersatzpflichtig. (dd)