Vier Wochen Widerrufsrecht bei Ebay
Das berichtet Teltarif.de unter Berufung auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin. Die Entscheidung sei das Ergebnis eines Rechtsstreits zwischen zwei Schuhhändlern.
Gewerbliche Händler müssen Privatkunden demnach vor dem Vertragsabschluss über das bestehende Widerrufsrecht in Textform informieren. Da der Vertragsabschluss bei Ebay jedoch sofort erfolge, könne die Belehrung nicht vorab erfolgen. Somit müsse sich die Widerrufsfrist verlängern – daher starte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine vierwöchige Frist. (ds)
Lesen Sie auch :