Lidl will Aktionswaren länger vorrätig halten

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Lidl hat eine Unterlassungserklärung gegenüber der Verbraucherzentrale Brandenburg abgegeben, künftig Werbung für Schnäppchen zu unterlassen, die bereits am ersten Verkaufstag vor zehn Uhr nicht mehr erhältlich sind. Das war in der Vergangenheit wiederholt vorgekommen, weshalb die Verbraucherschützer die Supermarktkette vor rund vier Wochen abmahnten.

Damit ist Lidl recht glimpflich davongekommen, denn nach geltender Rechtsprechung darf mit Aktionswaren nur geworben werden, wenn die Kunden eine reale Chance haben, die Waren zu bekommen – als angemessen gilt eine ausreichende Bevorratung für mindestens zwei Tage. Um dies durchzusetzen, sammelt die Verbraucherzentrale Hinweise auf Werbeaktionen, bei denen die beworbenen Angebote bereits vor Ablauf des zweiten Tages vergriffen sind. (dd)

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