BGH soll T-Online-Fusion stoppen
Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt im Eilverfahren entschieden hat, dass die Verschmelzung trotz anhängiger Anfechtungsklagen durchgeführt werden kann, hat die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) angekündigt vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. “Bis zur endgültigen BGH-Entscheidung liegt die Verschmelzung auf Eis”, freut sich DSW-Hauptgeschäftsführer Hocker.
Die Schutzvereinigung hatte im Namen von T-Online-Aktionären gegen den Verschmelzungsvertrag geklagt. “T-Online braucht keine Verschmelzung mit der Telekom, um erfolgreich zu arbeiten”, ist man sich sicher. (dd)
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