Datenschutz gegen -Sammelwut
Der US-Vorstoß, sich Informationen anzueignen, bedroht unsere persönliche Freiheit.
Pressesprecher-Tricks durchschauen
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Einen großen Teil der letzten Woche habe ich mit Schriftwechsel mit einem Kritiker zugebracht, der mich wegen meiner Behauptung, dass Regierungserklärungen nicht unbedingt die Wahrheit, die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit enthalten, in die Mangel genommen hatte.
Meine Erfahrungen mit Pressereferenten der Regierungen haben ergeben, dass sie sich hinsichtlich der Pressesprecher von Unternehmen in nur einem einzigen Punkt unterscheiden: Sie empfinden es als unmöglich, auf eine direkte Frage, die ein präzises “Ja” erfordert, mit “Nein” zu antworten. Wenn Sie also Ihre Frage so stellen, dass sie entweder lügen oder zugeben müssen, dass die Frage korrekt ist, werden sie zugeben, dass sie korrekt ist. Mit derartigen Skrupeln ist aber nicht zu rechnen, wenn man es mit Sprechern aus dem kommerziellen Bereich zu tun hat. Da sind Vorbehalte angebracht.
Dennoch darf man den Zentralregierungen, sogar in Europa, nicht blindlings vertrauen. Wenn also britische und amerikanische Regierungsquellen behaupten, dass “keinerlei Absicht” besteht, eine permanente Etikettierung der Bürger vorzunehmen, so schenke ich dem keinen Glauben.
Es tut mir leid, aber ich habe einfach keinen Grund dazu – aber viele, dies anzuzweifeln.
Wenig Rückgrat bei Googles Konkurrenten
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Bei dem neuesten Vorstoß, sich eine Datenbank über die persönlichen Gewohnheiten der Amerikaner zu verschaffen, hat deren Regierung versucht, Google zu überreden, die Surfgewohnheiten aller Webbrowser-Nutzer offen zu legen. Als Vorwand diente das Argument, dass auf diese Weise Leute, die pädophile Seiten besuchen, aufgespürt werden könnten.
Es ist eine Sünde und zeugt von wenig Rückrat der anderen Suchmaschinenbetreiber, dass sie der Aufforderung der amerikanischen Regierung nachgekommen sind. Wenn Regierungen die Identität von Leuten, die pädophile Seiten besuchen, ermitteln wollen, sollten sie ausschließlich um die Bekanntgabe dieser Personendaten bitten.
Wenn jemand gesetzesbrüchig wird und Sie Zeuge dessen werden, sind Sie verpflichtet, diese Tatsache offen zu legen. Wenn Google also Menschen kennt, die das Gesetz brechen, weil sie sich Seiten mit Kinderpornographie ansehen, muss Google meiner Meinung nach akzeptieren, dass die Datenbank ein materialisierter Zeuge ist. Aber darum haben die Behörden ja nicht gebeten – sie wollten Zugang zu den Daten aller Besucher im Web.
Pädophilie als Vorwand
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“Aber wenn dies auch nur einen terroristischen Zwischenfall verhindert oder auch nur ein Kind rettet….” argumentiert der Kritiker, “dann ist es doch gerechtfertigt”. Nein, völlig daneben!
Technologie ist nicht kostenlos – sie verursacht Kosten sowohl hinsichtlich der Energie, des Aufwands, des Geldes und der Freiheit.
Als IT-Experten ist uns nicht nur aufgegeben, den Algorithmus einzuarbeiten, der von unserem übergeordneten Auftraggeber gefordert wird. Wir haben auch die Pflicht, eine ethische Beurteilung durchzuführen. Und wenn man nicht begreift, dass man selbst der wohltätigsten Regierung nicht trauen kann, ist man für derartige Beurteilungen wahrhaftig nicht qualifiziert.