Nach einem heute verkündeten Urteil des Landgerichts Darmstadt kann die Deutsche Telekom die vor wenigen Jahren ausgegliederte Internet-Tochter T-Online nicht wieder übernehmen.
Ein entsprechender Eintrag im Handelsregister wurde untersagt, jetzt kann sich das Verfahren um Jahre verzögern. Das berichtet unter Anderen die Onlineausgabe der Financial Times. [fe]