Telekom darf T-Online doch nicht schlucken

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Nach einem heute verkündeten Urteil des Landgerichts Darmstadt kann die Deutsche Telekom die vor wenigen Jahren ausgegliederte Internet-Tochter T-Online nicht wieder übernehmen.

Ein entsprechender Eintrag im Handelsregister wurde untersagt, jetzt kann sich das Verfahren um Jahre verzögern. Das berichtet unter Anderen die Onlineausgabe der Financial Times. [fe]

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Autor: fritz