eBay-Verkaufsangebot zurückziehen gilt nicht
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg ist das Einstellen eines Artikels bei eBay ein verbindliches Angebot. Ein Rückzug des Angebots ist nicht zulässig ? auch nicht nach den von eBay dafür vorgesehenen Bedingungen.
Im vorliegenden Fall hatte ein Nutzer geklagt, der für ein Auto 4500,50 Euro geboten hatte, bevor der Verkäufer das Angebot zurückzog. Nachdem dieser das Auto nicht liefern wollte, zog er vor Gericht, um die Differenz zum Zeitwert des Autos als Schadensersatz zu erstreiten. (dd)
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