Wer ein TV-Gerät hat, muss zahlen
GEZ-Gebühr trotz DVB-T

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Kein Fernsehen ohne DVB-T-Decoder

Wer ein TV-Gerät hat, muss zahlen

Die Mitarbeiter der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) sind bei manchen Mitbürgern ähnlich beliebt wie Steuerfahnder oder Gerichtsvollzieher: Viele versuchen ihnen zu entgehen. Gebührenzahler, die weder Kabelanschluss noch Satellitenschüssel ihr Eigen nennen, sehen jetzt mit der Verbreitung von DVB-T ihre Chance zur Kündigung bei der GEZ. Schließlich sind die Analog-Gucker seit dem digitalen terrestrischen Fernsehen auf einen zusätzlichen DVB-T-Decoder angewiesen, der zwischen 50 und 200 Euro kostet. Ohne das Kästchen weiß der vorhandene Fernseher nichts mit der neuen Technik anzufangen.

Vielerorts ist nichts mehr über die Haus- oder Zimmerantenne zu empfangen, da öffentlich-rechtliche und private Sender nur noch digital ausgestrahlt werden. Da liegt es nahe, der GEZ mitzuteilen, man werde sich keinen DVB-T-Receiver kaufen, könne somit nicht mehr fernsehen und werde daher auch keine Gebühren mehr zahlen.

Rechnung ohne die Juristen gemacht

Wer ein TV-Gerät hat, muss zahlen

Was für zahlungsunwillige GEZ-Kunden sehr plausibel erscheint und auch vielen anderen Bürgern so einleuchten dürfte wird von Juristen gänzlich anders bewertet. Denn laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag muss zahlen, wer ein »empfangsbereites Gerät bereithält«. Diese Formulierung wurde laut Andreas Gall, Juristischer Referent beim Bayerischen Rundfunk, bereits vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet. Der Einwand, der alte Fernseher sei doch gar nicht mehr empfangsbereit, zählt nicht. Denn laut Gall ist er »ohne erheblichen technischen Aufwand« dazu zu bewegen, doch wieder Sender zu empfangen.

Auch die GEZ selbst vertritt diesen Standpunkt. So heißt es auf deren Homepage: »Die Installation einer Set-top-Box erfordert keinen besonderen technischen Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.« Doch nur ein besonderer technischer Aufwand wäre ein akzeptabler Kündigungsgrund.

Einzig verschrotten hilft

Wer ein TV-Gerät hat, muss zahlen

Welcher Aufwand allerdings als ungerechtfertigt gilt, wird nicht klar. Soviel steht aber fest: Die Anschaffung eines Receivers oder gar die teurere Installation einer Satellitenschüssel gilt nicht als erheblich. Und weil die Flimmerkiste somit quasi im Handumdrehen wieder die Ausstrahlung von Tatort, Heute-Journal und Sabine Christiansens Talkrunde empfangen kann, muss weiter an die GEZ gezahlt werden. Nur das Verschrotten des Fernsehers wäre für die Gebührenwächter ein berechtigter Kündigungsgrund.

Außerdem können viele Bürger an Wohn- oder Arbeitsort trotz DVB-T eventuell weiterhin analoge, öffentlich-rechtliche Antennensignale empfangen. Gall empfiehlt, einfach den Sendersuchlauf zu starten. Vielleicht strahlt ein verbliebener Nachbarsender stark genug, damit im Wohnzimmer oder Büro noch Empfang möglich ist. Da die Sender auf anderen Kanälen hereinkommen, sind sie erst nach der Suche zu sehen.

Aber auch wenn dem nicht so ist: Wer ein TV-Gerät hat, muss zahlen. DVB-T-Receiver hin oder her. In Berlin versuchten bereits 2003 zwei Kläger, vor dem Verwaltungsgericht gegen diese Auslegung zu klagen. Einer der Fälle ging in die zweite Instanz Ausgang bislang ungewiss.

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