Durchblick im Lizenzdschungel
Special: Software illegal
Unwissenheit führt zur Illegalität
Durchblick im Lizenzdschungel
Windows XP und Office waren bei Ihrem neuen Notebook dabei, auch sonst benutzen Sie keine Raubkopien. Für die Bildbearbeitung haben Sie sich kostenlos die Shareware Paint Shop Pro aus dem Internet geladen, den Rechner schützen die Gratis-Tools Antivir Personal Edition und die Zone-Alarm-Firewall.
Sie haben sich also nichts vorzuwerfen? Gut möglich. Im vorangegangenen Beispiel ist es aber denkbar, dass Sie das Notebook auch geschäftlich nutzen und daher gar keine Lizenz für die vermeintlichen Gratis-Programme besitzen. Auch eine Zweitinstallation von Windows oder Office auf dem privaten Desktop-Rechner führt bei Unwissenheit der rechtlichen Lage schnell in das Dickicht der Illegalität. PC Professionell gibt daher einen Überblick über verschiedene Arten der Software-Lizenzierung.
Preis pro PC oder pro CPU
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Im obigen Beispiel wäre es bei einer Einzelplatzlizenz nicht gestattet, Windows XP zusätzlich auf dem Desktop-PC zu installieren. Einige Hersteller drücken hier allerdings ein Auge zu: Sie tolerieren bis zu drei oder gar fünf Installationen des gleichen Produkts. Daher unser Tipp: Fragen Sie beim Hersteller nach, ob Sie ein Programm nicht doch noch auf mehreren Rechnern nutzen dürfen.
Neben den Modellen, die eine Nutzung auf einem oder mehreren Clients erlauben, gibt es auch personenbezogene Lizenzen wie etwa beim Microsoft Developers Network (
MSDN). Andere Firmen rechnen pro CPU ab, was für Besitzer von Dual-Core-Prozessoren teure Folgen hat. Unter anderem Microsoft, Novell und Sun haben zwar angekündigt, nach der Anzahl der Prozessorsockel zu gehen und nicht nach der Anzahl der Prozessorkerne. Für Dual-Prozessor-Mainboards ist dies aber immer noch keine akzeptable Lösung.
Eins der größten Missverständnisse beim Umgang mit Software-Lizenzen ist die Meinung, Shareware sei kostenlos. Dies stimmt zunächst nur für den Download und eine meist 30-tägige Testphase. Wird das Programm für gut befunden und soll danach weiter eingesetzt werden, ist eine kostenpflichtige Registrierung nötig. Bleibt dies aus, erfolgt die Nutzung der Software illegal. Die unregistrierte Version der Software dürfen Sie weiterverteilen (englisch: share), dies ist im Sinne der Hersteller sogar erwünscht. Shareware ist also kommerzielle Software, allerdings schlagen sich die geringeren Vertriebskosten oft auch in günstigen Preisen nieder.
Ähnlich verhält es sich mit Demos kommerzieller Programme. Diese sind ebenfalls in ihrer Funktionalität eingeschränkt oder nur zeitlich befristet einsetzbar. Im Gegensatz zur Shareware bietet sie der Hersteller oft nur auf seiner eigenen Homepage an (manchmal gegen Registrierung), eine Weitergabe ist nicht immer erlaubt.
Beworben und ausgespäht
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Manche Programme erscheinen auf den ersten Blick kostenlos. Erst wer die Nutzungsbedingungen genauer liest, erfährt, dass man dem Software-Anbieter mit der Installation bestimmte Rechte zugesteht.
Im Falle der Adware ist dies die regelmäßige Übertragung von Werbebannern, die innerhalb des Programmfensters angezeigt werden. Die Entwicklungskosten werden hier also nicht über die Nutzer, sondern durch den Verkauf von Anzeigen finanziert. An sich ein ähnliches Modell, wie es die frei empfangbaren privaten Fernsehsender praktizieren.
In der Praxis übertragen einige dieser Programme aber auch eine ganze Menge persönlicher Daten vom eigenen PC zum Server des Werbeanbieters. Welche genau das sind, darüber schweigen sich die Hersteller aus. Die Reaktion auf bestimmte Arten von Werbung ? also ob der Benutzer auf den Banner klickt oder nicht ? dürfte hierbei noch zu den weniger sensitiven Daten gehören. Solche Programme werden dann Spyware genannt.
Adware und Spyware kommen meist als Zusatzmodule huckepack auf der eigentlichen Software auf den Rechner. Download-Manager und Filesharing-Tools sind beliebte Wirte dafür. Entfernt der Benutzer die Ad- und Spyware-Komponenten eigenmächtig von seinem Rechner, erlischt damit gleichzeitig das Nutzungsrecht an der dazugehörigen Software.
Bezahlen mit Urlaubsgrüßen
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Einige Tools wie das empfehlenswerte
Exact Audio Copy zum Auslesen von Musik-CDs sind Cardware ? als Gegenleistung verlangt der Programmautor lediglich eine schöne Ansichtskarte aus Ihrer Gegend, alternativ auch einen Artikel von seiner Amazon-Wunschliste. Völlig gratis hingegen ist Freeware. Sie wird im Internet meistens zusammen mit Shareware zum Download angeboten, nur wenige Portale wie www.freeware.de beschränken sich auf wirklich kostenlose Angebote.
Aber Vorsicht: Einige Autoren erlauben die unbezahlte Nutzung ihrer Software nur für den privaten Einsatz sowie in Bildungseinrichtungen oder gemeinnützigen Organisationen. Ein Beispiel hierfür ist der beliebte Bildbetrachter
Irfanview, für den bei kommerzieller Benutzung pro Einzelplatzlizenz 10 Euro fällig werden. Public-Domain-Software ist eine spezielle Form der Freeware. Die Programmautoren stellen ihre Werke der Allgemeinheit zur freien Verfügung, Sie dürfen sogar Veränderungen daran vornehmen.
Nicht erst seit dem Münchner LiMux-Projekt zur Einführung von Linux auf den PCs der Stadtverwaltung versuchen Behörden und Unternehmen, mit Hilfe von Open-Source-Software unabhängig von Microsoft zu werden und damit auch die IT-Kosten zu senken. Dabei bedeutet Open Source zunächst einmal, dass der Quellcode offen einsehbar ist ? er wird entweder mitgeliefert oder kann bei Interesse aus dem Web heruntergeladen werden. Dies fördert Weiterentwicklungen der Software, die ausdrücklich erlaubt sind, und für die keine Lizenzgebühren fällig werden. Einzige Bedingung: Die ursprünglichen Lizenzbedingungen müssen auch für die daraus entwickelte Software gelten.
Offene Einsehbarkeit des Quellcodes ist aber auch eine gute Absicherung gegen unerwünschte Spionageroutinen oder anderen schädlichen Code. Selbst wenn Sie selbst keine Code-Analyse durchführen können ? dubiose Programme würden schnell von anderen Nutzern entlarvt.
Der kleine Unterschied
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Die Open-Source-Initiative (OSI) listet unter
www.opensource.org/licenses verschiedene mögliche Lizenzmodelle auf. Zu den bekannteren darunter zählen die GNU Public License (GPL) oder auch die BSD-Lizenz. Die GPL erlaubt Änderungen an den Programmen nur unter der Voraussetzung, dass auch hier wieder der gesamte Sourcecode offen gelegt werden muss.
Im Gegensatz hierzu muss BSD-Software nach Änderungen nicht mehr zwangsweise im Quellcode vertrieben werden. Dadurch können Firmen vorhandene BSD-Programme als Grundlage für Eigenentwicklungen nutzen und gleichzeitig ihre eigene Arbeit schützen. Denn Open Source ist nicht automatisch gleichbedeutend mit kostenlos, wenngleich es der größere Teil tatsächlich ist. Die beliebtesten Lizenzmodelle auf sourceforge.net zeigt die Übersicht rechts.
Der Begriff Freie Software fällt manchmal im Zusammenhang mit kostenloser Open-Source-Software. Dies ist allerdings nicht korrekt, denn das Wort »frei« bezieht sich nicht auf den Preis. Vielmehr sind die damit verbundenen Freiheiten gemeint: Man darf solch ein Programm zu jedem Zweck ausführen und Einsicht in den Quellcode haben. Außerdem darf man es verändern, kopieren und weitergeben, auch gegen Gebühr. So ist es auch nachzulesen auf der Website
www.germany.fsfeurope.org der Free Software Foundation (FSF) Europe, die sich um die Belange Freier Software kümmert.
Im Gegensatz zur Open-Source-Bewegung will die FSF kostenpflichtige Lizenzierungen nach der Weiterentwicklung verhindern, wie dies in der BSD-Lizenz möglich ist. Als empfehlenswerte Lektüre bietet die Bundeszentrale für politische Bildung unter der Adresse freie-software.bpb.de das Buch »Freie Software ? Zwischen Privat- und Gemeineigentum« von Volker Grassmuck zum kostenlosen Download.
Sorglosigkeit hat Folgen
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Werden in einem Unternehmen Lizenzbestimmungen übersehen oder einfach ignoriert, kann dies erhebliche Folgen haben. Neben Schadensersatzforderungen der Hersteller drohen der Geschäftsführung in gravierenden Fällen bis zu 5 Jahre Haft, selbst wenn nicht vorsätzlich gehandelt wurde. Ein Geschäftsführer ist auch haftbar, wenn er seine Sorgfaltspflicht verletzt und keine Maßnahmen zur Kontrolle des illegalen Software-Einsatzes ergreift. Auch Administratoren machen sich strafbar, wenn sie über den Einsatz unlizenzierter Software hinwegsehen.
Vorbeugung durch Lizenzkontrolle
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Der beste Schutz vor unbeabsichtigten Lizenzübertretungen sind Inventarisierungs-Programme wie Sie in der Netzwerkbeilage für Abonnenten der PC Professionell 12/2004 ab Seite N8 getestet wurden. Der Administrator erfasst damit zunächst alle gekauften Lizenzen. Die Software prüft nun auf allen Clients im Netzwerk die installierten Programme und gibt einen Report aus, welche Lizenzen unberechtigt aufgespielt wurden. Als empfehlenswert hat sich das Produkt Lan-Inspector Enterprise 2.0 von Vislogic erwiesen. Besonders günstig und beim Einsatz auf bis zu 20 PCs sogar kostenlos ist die ebenfalls gute Software Loginventory 4.1.12 von Schmidts Login.