Google bekommt Patent auf Suchwort-Hervorhebung

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Patent Nummer Nr.
6,839,702
des US-Patentamtes, erteilt am 5. Januar 2005, beschreibt die Hervorhebung von Suchworten in Online-Dokumenten; die jeweils gesuchten Wörter werden im Text “gehighlighted”.

Das am 13.12.2000 von
Google
beantrage Patent bezieht ich explizit auf Online-Dokumente – denn dass es vorhergehende Suchen mit einem derartigen Hervorheben der Ergebnisse schon für lokale Lösungen gab, ist unumstritten. Viele Websites und Suchmaschinen arbeiten jedoch ähnlich. Das US-amerikanische Patentamt bezieht sich in Anfragen aber auf das Vetorecht anderer Unternehmen: Es würde sich schon jemand melden, wenn das Patent so nicht neu sei. Der juristische Schutz, den sich sicherlich finanzfixierte Anwälte einfallen ließen, kann also nur gekippt werden, wenn jemand mit einem Nachweis von “Prior Art” – also lange vorher existierenden Funktionen dieser Art – Widerspruch einlegt. (mk)

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