Rechtliche Stolperfallen
Gewährleistung ist Pflicht
Gewährleistung
Rechtliche Stolperfallen
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Speziell wenn es um den Verkauf von Waren geht, gelten strikte Gesetze. Unter Umständen kann ein Verkäufer diese im Rahmen der Vertragsfreiheit zwar anpassen oder ausschließen, doch dafür ist der richtige Wortlaut nötig.
Die Gewährleistung beispielsweise ist als Schutz für den Verbraucher gesetzlich festgelegt. Wer etwas verkauft, muss grundsätzlich zwei Jahre lang für Mängel haften (man spricht auch von der Sachmängelhaftung). Händler können sich da auch nicht mit komplexen Geschäftsbedingungen herausreden. Bei gebrauchten Produkten dürfen sie die Gewährleistung allerdings auf ein Jahr beschränken. Nur ein Privatverkäufer kann sie völlig ausschließen.
Richtig formulieren
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Die richtige Formulierung gilt
Bei vielen Auktionen finden sich deswegen solche Hinweise: ?Das neue EU-Recht sieht eine zweijährige Garantie auch auf Gebrauchtwaren vor. Im klein- und mittelwirtschaftlichen Bereich stellt dies allerdings eine schwachsinnige Schikane dar, da dieses Gesetz in keiner Relation zu erzielbaren Verkaufspreisen und Warenwert steht. Aus diesem Grund schließen wir dieses Gesetz bei Vertragsschluss ausschließlich von der Wirksamkeit aus.? Speziell dieser Satz klingt gut und logisch, nützt in der Praxis allerdings nichts. Der feine Unterschied ist die ?Garantie?. Sie ist eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers, die nicht vorgeschrieben ist. Der Satz ?Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung? hingegen bewirkt das, was geplant war: keine Haftung für private Verkäufer. Übrigens: Das vermeintlich neue EU-Recht ist seit etwa zweieinhalb Jahren deutsches Gesetz.
Zugesicherte Eigenschaften
Wer aber meint, mit diesem Spruch defekte Produkte zu einem hohen Preis und ohne Risiko veräußern zu können, hat sich getäuscht. Trotz Ausschluss der Sachmängelhaftung müssen alle zugesicherten Eigenschaften (etwa ?funktioniert bestens?) vorhanden sein. Ist die Ware nicht in Ordnung, muss der Verkäufer explizit darauf hinweisen, sonst kann der Käufer zurücktreten.
24 Monate müssen Unternehmer für Sachmängel haften
12 Monate können sie bei gebrauchten Waren vereinbaren
Vorsicht bei Vorwürfen
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Betrugsvorwürfe sind heikel
Zurückhalten muss sich auch der, der sich im Zweifelsfall über den Tisch gezogen fühlt. Aussagen wie ?Betrüger? oder ?hat die Produkte gar nicht? in einer Bewertung sind nur dann angebracht, wenn der Autor das auch beweisen kann. Kann er das nicht, muss er sich unter Umständen wegen Verleumdung oder Beleidigung vor Gericht verantworten.
Vereinbarungen gelten nur schriftlich
Zusätzlich zum Angebot getroffene Vereinbarungen sollten die Handelspartner immer schriftlich und auf Papier verlangen. Wer also einen Rechner ersteigert und mit dem Verkäufer die zusätzliche Lieferung eines Betriebssystems oder DVD-Brenners vereinbart hat, kann sich im Zweifelsfall vor Gericht nicht auf geschriebene E-Mails oder mündliche Absprachen verlassen. Ein kurzes Fax hingegen macht die Sache eindeutig.
Widerrufsrecht für Fernabsatzgeschäfte
Für Unternehmer, die Produkte bei Ebay versteigern, gilt übrigens auch das 14-tägige Widerrufsrecht für Fernabsatzgeschäfte. Verschweigt ein Händler diese Information im Angebotstext, beginnt die Frist niemals zu laufen. Ein Käufer kann das Produkt also jederzeit zurücksenden und auf seinem Geld bestehen. Unternehmer sollten also lieber direkt über das Widerrufsrecht informieren.
24 Monate sind auch bei Privatverkäufern üblich
0 Sie können die Mängelhaftung aber ausschließen
Tipp: Schwierige Ebay-Mitglieder sollten Sie erst nach deren Bewertungsabgabe öffentlich kritisieren. Viele neigen zu kindichen Rachebewertungen.
Verzug & Mahnung
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Säumige Zahler brauchen Mahnungen
Zuletzt ist das Verhalten bei einem nicht zahlenden Käufer wichtig. Häufig hilft bereits Ebays Standardformular, das auf Klick eine E-Mail an den Schuldner schickt. Der Text löst häufig ein schlechtes Gewissen und so auch die sofortige Zahlung aus. Nützt das nichts, kann der Verkäufer eine Zahlungsfrist setzen und danach vom Vertrag zurücktreten, um eine neue Auktion zu starten. Ebay zahlt die Provision für einen geplatzten Verkauf zurück; der Gläubiger bleibt lediglich auf den Einstellkosten sitzen. Diese kann er zwar auch auf den ersten Käufer abwälzen, doch eine Klage deswegen lohnt sich kaum.
Dickhäutige Ebayer versenden ihre Waren auch, ohne vorher die Zahlung abzuwarten. Bleibt sie aus, mahnen sie erst per E-Mail und dann per Einschreiben. Hilft das nicht, beantragen sie einen Mahnbescheid, der meist sehr schnell zur Zahlung führt.
Weitere Informationen dazu gibt es unter
www.online-mahnbescheid.de. Aber: Wer so vorgeht, muss beweisen können, dass seine Sendung den Empfänger erreicht hat. Das klappt nur bei versicherten Paketen oder Einschreiben mit Rückschein.
Tipp: Wenn ein Ebay-Mitglied vom Kauf zurücktritt, können Sie an den Bieter mit dem zweithöchsten Gebot verkaufen, sofern Ihnen die Summe ausreicht.