Nutzungsdaten dürfen nicht dauerhaft gespeichert werden

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Das aktuelle Datenschutzgesetz gibt Internet-Providern vor, dass Daten über den Zugriff auf Websites sowie andere Internet-Nutzungen nach Beendigung der Onlinezeit gelöscht werden müssen. Im Zuge der Terrordebatten hatten sich die EU und das deutsche Innenministerium für eine langfristige Datenspeicherung ausgesprochen. Derzeit untersagt das geltende Recht in Deutschland aber noch eine so genannte Vorrats-Datenspeicherung. Das Datenschutzzentrum mahnt bei den Providern zudem an, die Nutzung von Diensten auch anonym oder unter Pseudonymen zu ermöglichen.

Das ULD kritisiert damit zudem die zweite Novelle des Urheberrechtsgesetzes. Nicht nur das Innenministerium, sondern auch das Justizministerium wolle künftig Provider zu einem erweiterten Auskunftsanspruch anhalten. Diese Begehrlichkeiten, die der Kriminalitätsbekämpfung dienen sollen, seien aber nach aktueller Gesetzgebung nicht rechtens. Kurzum: Die Datenschützer haben Angst vor einem Überwachungsstaat. (mk)

Weitere Infos:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein


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