Gericht: Internetcafes brauchen Spielhallenlizenz für LAN-Parties

PolitikRecht

Dem Gericht zufolge sei es unerheblich, ob die auf den PCs eines
Internetcafes installierten Spiele auch benutzt würden. In jedem Fall
sei eine Spielhallenlizenz notwendig. Als Hauptmotiv für diese
Entscheidung führte das Gericht den Jugendschutz an.

Eine
wissenschaftlich haltbare Begründung für die These, Jugendliche würden
durch gewaltdarstellende Spiele (anders als z.B. Krimisendungen im TV)
in ihrer Entwicklung beeinträchtigt, steht allerdings bis zum heutigen
Tag aus. Gegenteilige Erkenntnisse, die von durchgeführten Studien
erbracht wurden, werden nach wie vor von Justiz und Gesetzgeber
ignoriert. (dd)

(
– testticker.de)

Weitere Infos:

Oberverwaltungsgericht Berlin

Lesen Sie auch :