EU gegen Deutschland: Öffnung der Telekommärkte geht nicht weit genug
Weil sie europäische Rechtsvorschriften nicht in nationales Recht
umgewandelt haben, steht nun ein Gerichtsverfahren über die Öffnung der
Telekom- und Datennetzmärkte bevor. Neun Monate Verzögerung und zwei
Verwarnungen bewegten die Kommission, nun gegen Deutschland,
Griechenland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und die Niederlande eine
Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einzureichen.
Nur Spanien
und Portugal hätten seit der ersten Verwarnung im Herbst die
erforderlichen Maßnahmen getroffen, heißt es. Selbst die zuweilen als
langsam verschrieenen Niederländer hätten gestern noch ihre Hausaufgaben
erledigt. Auch Frankreich will seine nationalen Maßnahmen möglicherweise
in sehr naher Zukunft zum Abschluss bringen.
Der heutige
Beschluss soll die Marktreformen in den einzelnen Ländern beschleunigen,
sagte der EU-IT-Kommissar Erkki Liikanen heute. Der neue Rechtsrahmen
für elektronische Kommunikationsdienste sollte eigentlich ab Juli 2003
gelten. Es geht darin sowohl um Handelsfragen als auch um Regeln und
Grundsätze zum Verbraucherschutz. (mk)
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Europäische Union