In einem Urteil des Bundesgerichtshofes heißt es nun, dass ein Ebay-Verkäufer an sein Angebot gebunden ist und es nicht zurückziehen kann. Ein gegenteiliges Urteil des Amtsgerichts Darmstadt vom Sommer war nur möglich, weil der Händler nachweisen konnte, dass er sich vertippt hatte. Im jetzigen Fall muss der Verkäufer 8500 Euro Schadenersatz zahlen.
