EU-Datenschutzgrundverordnung: Risiken und Folgen genau abwägen

Ab 25. Mai 2018 regelt die EU-DSGVO für alle Unternehmen bindend, wann sie personenbezogene Daten verarbeiten dürfen und welche Schutzkriterien zu erfüllen sind. Dazu gehören zentrales Datenschutzmanagement und kontinuierliche Risikoanalysen, die es fortlaufend und vorausschauend anzupassen gilt.
Ab 25. Mai 2018 regelt die EU-DSGVO für alle Unternehmen bindend, wann sie personenbezogene Daten verarbeiten dürfen und welche Schutzkriterien zu erfüllen sind. Dazu gehören zentrales Datenschutzmanagement und kontinuierliche Risikoanalysen, die es fortlaufend und vorausschauend anzupassen gilt.
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