“Recht auf Vergessenwerden”: EuGH muss Geltungsbereich klären

RechtRegulierung

Die französische Datenschutzbehörde CNIL geht seit September 2015 davon aus, dass es weltweit Anwendung finden muss. Google bezieht es dagegen nur auf das Land desjenigen, der den Löschantrag gestellt hat. Die Google-Klage gegen die CNIL wurde nun vom obersten Verwaltungsgericht Frankreichs an den EuGH weitergegeben.

Die französische Datenschutzbehörde CNIL geht seit September 2015 davon aus, dass es weltweit Anwendung finden muss. Google bezieht es dagegen nur auf das Land desjenigen, der den Löschantrag gestellt hat. Die Google-Klage gegen die CNIL wurde nun vom obersten Verwaltungsgericht Frankreichs an den EuGH weitergegeben.

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