Geplante Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verstößt gegen EU-Recht

Die ab 1. Juli für Diensteanbieter von der Bundesregierung beschlossene Verpflichtung zur Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten ihrer Nutzer verstößt nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Münster gegen ein Urteil des EuGH. Das verbietet eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.
Die ab 1. Juli für Diensteanbieter von der Bundesregierung beschlossene Verpflichtung zur Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten ihrer Nutzer verstößt nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Münster gegen ein Urteil des EuGH. Das verbietet eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.
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