Bundesrat berät über Smart-Meter-Zwang

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Smart Meter (Bild: Shutterstock/MPIX)

Am Freitag beschäftigt sich der Bundesrat mit dem “Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende”. Haushalten wird damit die Installation eines neuen Stromzählers vorgeschrieben. Aus der Ferne auslesbar sein soll der bei einem Verbrauch über 6000 kwh pro Jahr.

Am Freitag wird sich der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Winterpause unter anderem mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende beschäftigen. Darin ist auch eine Verpflichtung zur Installation neuartiger Stromzähler, sogenannter Smart Meter, vorgesehen. Die mit dem Entwurf befassten Ausschüsse des Bundesrats haben bisher dagegen nichts eingewendet. Weder das von Kritikern geforderte Wahlrecht beim Einbau von “Smart Metern”, noch ein nachträgliches Austauschrecht und auch die dem Grundsatz der Datensparsamkeit entsprechende Forderung, nicht die gesamte Verbrauchskurve, sondern lediglich den Gesamtzählerstand zu speichern, wurden von den Politikern bisher aufgegriffen.

Smart Meter (Bild: Shutterstock/MPIX)

Das wollen die Piraten im Landtag Schleswig-Holstein ändern. Sie haben einen Antrag (PDF) eingebracht, mit dem sie erreichen wollen, dass sich das Bundesland im Bundesrat für drei Änderungen am Gesetzentwurf einsetzt.

Ersten sollen “intelligente Stromzähler” und “intelligente Messsysteme” nur mit Zustimmung der Verbraucher in Haushalten eingebaut werden dürfen. Ist in einer Wohnung, die neu bezogen wird, bereits eine derartige Vorrichtung installiert, soll sie auf Antrag durch einen herkömmlichen Stromzähler ersetzt werden müssen. Dritten sollen bei Einheitstarifen Smart Meter nicht ohne Einwilligung der Verbraucher den zeitlichen Verlauf des Stromverbrauchs, die sogenannte “Zählerstandsgangmessung” aufzeichnen dürfen.

Der aktuelle Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass “intelligente Mess-Systeme”, die zu einer Fernübertragung des Stromverbrauchs in der Lage sind, ab einem Verbrauch von 6000 kwh pro Jahr verpflichtend werden. Der Einbau der “Smart Meter” ohne Fernübertragung soll aber für alle Verbraucher Pflicht und von ihnen bezahlt werden.

Dem Landtagsabgeordneten Patrick Breyer (PIRATEN) zufolge, ist eine finanzielle Mehrbelastung um bis zu 90 Euro pro Jahr und Haushalt zu erwarten. Allerdings sei der Nutzen beim Energiesparen gering, der Eingriff in die Privatsphäre der Bürger jedoch tiefgreifend: “Mithilfe der geplanten Verbrauchsaufzeichnung im 15-Minuten-Takt kann die Anwesenheit und das Verhalten in der eigenen Privatwohnung in bisher ungekanntem Maße nachvollzogen und ausgewertet werden. Vermieter, Ehepartner, Polizei, Geheimdienste oder Einbrecher könnten damit das Privatleben ausspionieren”, so Breyer.

Seine Ansicht wird durch eine Studie der Verbraucherzentrale Bundesverband von Ende November gestützt. Demnach lohnen sich Smart Meter und damit mögliche variable Tarife für die Verbraucher in der Regel nicht.

Bereits im Frühjahr hatten sich die Verbraucherschützer kritisch zu den Plänen der Bundesregierung geäußert. “Smart Meter bietet für Verbraucherinnen und Verbraucher bislang keinen Zusatznutzen, zum Beispiel in Form von Effizienzgewinnen oder variablen Tarifen. Ansonsten hätte das Wirtschaftsministerium auf einen marktgetriebenen Einbau gesetzt und müsste dies nicht verpflichtend vorschreiben”, so Vorstand Klaus Müller damals. In einem Eckpunktepapier legte die Organisation ihre Kritik – auch in Bezug auf den mangelhaften Datenschutz – dann im April ausführlich dar.

Update 19. Dezember 2015 10 Uhr 25: Der Beschluss des Bundesrats wurde hier (PDF) veröffentlicht. Darin heißt es unter anderem: “Der Bundesrat unterstützt, dass es keinen Roll Out “um jeden Preis” geben darf und Kosten und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen müssen. Die Letztverbraucher und Erzeuger dürfen nicht mit unverhältnismäßigen Kosten belastet und die grundzuständigen Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber nicht zu einer betriebswirtschaftlich unverhältnismäßigen Einbaumaßnahme verpflichtet werden.” Der Gesetzentwurf führt aus Sicht des Bundesrats in seiner aktuellen Form “jedoch nicht dazu, dass der Nutzen die anfallenden Kosten rechtfertigt. Gerade für die privaten Letztverbraucher wäre das Hinwirken des Gesetzgebers auf die Etablierung von lastflexiblen Tarifen zielführender als eine verpflichtende Ausstattung mit intelligenten Messsystemen. Damit Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, von den preissenkenden Effekten der Erneuerbaren Energien zu profitieren, sollte daher auf die Einführung lastflexible Tarife hingewirkt werden. Dies würde auch die freiwillige Nutzung intelligenter Messsysteme anreizen.

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