EU-Datenschutzverordnung hat nächste Hürde genommen

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Datenschutz (Bild: Shutterstock/alphaspirit)

Dem Entwuf für die neue Verordnung haben jetzt die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten zugestimmt. Dem Papier zufolge sollen die Bestimmungen für alle Unternehmen gelten, die in der EU Dienste anbieten. Die bislang uneinheitlichen Datenschutzgesetze in den 28 Mitgliedstaaten sollen dadurch abgelöst werden. Jetzt müssen noch EU-Rat, Parlament und Kommission darüber verhandeln.

Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben gestern dem Entwurf für eine Datenschutzreform zugestimmt. Damit wird allerdings nur die allgemeine Ausrichtung der geplanten Datenschutz-Grundverordnung abgesegnet. Jetzt müssen noch Parlament und Rat darüber verhandeln. Sie wollen damit bereits im Juni beginnen. Ziel ist es, noch in diesem Jahr zu einem Ergebnis zu kommen.

“Datenschutz bietet das Herzstück des digitalen Binnenmarkts; und die Grundlage, um Europa dabei zu unterstützen, innovative digitale Dienstleistungen wie Big Data und Cloud Computing besser zu nutzen”, wird Andrus Ansip, EU-Kommissar für den digitalen Binnenmarkt, in einer Pressemitteilung zitiert.

Die EU arbeitet schon seit 2012 an einer Datenschutzreform, die Bürgern mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten geben soll. Das Europäische Parlament befürwortete den aktuellen Entwurf im März 2014. Einigung besteht bisher allerdings nur bei einigen Eckpunkten.

EU-Kommission, Parlament und Rat wollen eine einheitliche Datenschutzregelung schaffen, die EU-weit gültig ist. Derzeit müssen Unternehmen noch 28 unterschiedliche Landesgesetze befolgen. Die Verringerung des Verwaltungsaufwands soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen. Die Einsparungen im gesamten EU-Raum schätzt die Kommission auf 2,3 Milliarden Euro.

Zudem sollen die neuen Regeln für alle Unternehmen gelten, die in der EU Dienstleistungen anbieten – unabhängig von ihrem Sitz. Sie würden also auch für Firmen gelten, die keine Niederlassung in der EU unterhalten.

Die EU will aber auch die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden erweitern, damit sie die Regeln wirksam durchsetzen können. Dafür sieht der Entwurf Strafzahlungen von bis zu einer Million Euro beziehungsweise 2 Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens vor.

Schließlich will die EU auch die Möglichkeitend er Einflussnahem von Verbrauchern über sie publizierte Inhalte stärken. Firmen müssen auf Wunsch die Daten von EU-Bürgern löschen, wenn diese keine weitere Verarbeitung ihrer Informationen wünschen und kein berechtigter Grund für deren Speicherung vorliegt. Auch due Informationsrechte im Fall eines Hackerangriffs sollen ausgeweitet werden. Bei schweren Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten müssen Firmen dem Entwurf zufolge künftig unverzüglich die nationale Aufsichtsbehörde benachrichtigen. Außerdem soll es leichter werden, personenbezogene Daten von einem Diensteanbieter auf einen anderen zu übertragen. Das Recht auf Datenportabilität soll den Wettbewerb unter den Anbietern steigern.

“Hohe Datenschutzstandards werden das Vertrauen der Verbraucher in digitale Dienstleistungen stärken, und Unternehmen werden von einem einheitlichen Regelwerk in 28 Ländern profitieren. Ich bin überzeugt, dass wir bis Ende des Jahres zu einer Einigung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat gelange”, so EU-Justizkommissarin Vera Jourová.

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