Zwei Betreiber der Streaming-Plattform kinox.to verhaftet

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Zwei von vier Betreibern der Streaming-Plattform kinox.to verhaftet (Screenshot: ITespresso)

Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft Dresden haben zwei mutmaßliche Betreiber der Streaming-Plattform im Raum Neuss und in Düsseldorf verhaftet. Durchsuchungen in drei anderen Bundesländern führten nicht zum Erfolg. Das berichtet der “Spiegel” heute. Es beruft sich dabei auf einen Sprecher der Behörde.

Zwei von vier Betreibern der Streaming-Plattform kinox.to verhaftet (Screenshot: ITespresso)

Neben den beiden Festgenommenen werde noch nach zwei Brüdern aus Lübeck europaweit gefahndet. Im Rahmen der Aktion seien auch bei einem Zahlungsdienstleister in Berlin Vermögenswerte sichergestellt worden.

Laut “Spiegel” sind die Verdächtigen mit den Verurteilten Betreibern von kino.to bekannt. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft den vier jungen Männern ebenso wie diesen zwar auch gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen vor, die müssen allerdings erst noch bewiesen werden. Denn das Portal betont immer wieder, keine Filme selbst zu hosten, sondern lediglich Filme bei Movie Hostern zu indexieren und darauf zu verweisen – und tue damit nichts anderes als Google auch.

Sollten sie allerdings diesen Vorwurf erfolgreich entkräften können, stehen noch der Verdacht auf Hinterziehung von Steuern in Höhe von mindestens 1,3 Millionen Euro sowie der Vorwurf der räuberischen Erpressung und der Brandstiftung im Raum. Damit hätten die Beschuldigten versucht, Konkurrenz zu entmutigen. Außerdem zitiert Spiegel aus einer Mail der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) an ihre Mitglieder. Darin werde den Beschuldigten auch vorgeworfen, hinter weiteren Angeboten zu stecken, darunter zu Movie4k.to sowie Boerse.sx und Mygully.com, über die raubkopierte Spiele, Software und E-Books angeboten werden.

Schließlich, so der Spiegel weiter, steckten die vier hinter Filehostern wie Freakshare.com und Bitshare.com. Auf den Speicherdienste lagerten häufig illegale Inhalte. Darum, inwieweit dem Betreiber einer solchen Seite Prüfpflichten obliegen, haben sich schon Rapdishare und die Vertreter der Rechteinhaber jahrelang gestritten.

Aktuell sind die zwei noch nicht gefassten Betreiber von Kinox.to aber offenbar guten Mutes, dass sie die Anschuldigungen entkräften können. Sie haben heute auf der Seite folgende Meldung gepostet: Update 26.10.2014 – @GVU: Ihr macht euch laecherlicher als ihr seid. Aber VIELEN DANK erneut fuer die extreme (unbezahlbare) Werbung!! :-)

Nutzer von kinox.to haben trotz der Maßnahmen der Ermittlungsbehörden – die sich voraussichtlich auch bald Zugang zu den Servern verschaffen und diese möglicherweise abstellen werden – nichts zu befürchten. Warum, erklärt Anwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke: “Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kinox.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird. Darüber hinaus ist die GVU – die hier offenbar die Strafanzeige erstattet hat – auch dafür bekannt, normalerweise das Übel an der Wurzel zu packen. Das heißt, dass die Gesellschaft in der Regel gegen die großen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsuchungen auch beweisen hat.”

Solmecke verweist auch auf das Vorgehend er Behörden im Fall kino.to. Damals hat zwar die Generalstaatsanwaltschaft Dresden angekündigt, gegen zahlende, so genannte Premium-Nutzer vorzugehen, diese Drohung dann aber letztlich – wohl auch aufgrund der rechtlichen Unklarheiten – nicht wahr gemacht. Ermittelt wurde jedoch gegen die Uploader und gegen die Vermarkter von kino.to.

Problematischer könnte laut Solmecke die Rechtslage für die Nutzer scheinbar ebenfalls von den Betreibern von kinox.to Betreibern gegründeten Download-Portale respektive -Foren mygully.com und boerse.sx sein. “Hier ging es nicht darum, dass Filme gestreamt wurden, sondern illegale Inhalte wie Musik, Filme, Bücher oder Software über so genannte One-Click-Hoster heruntergeladen worden sind. Sollte die Staatsanwaltschaft die Namen dieser Nutzer herausbekommen, ist mit Abmahnungen der jeweiligen Rechteinhaber zu rechnen”, so Solmecke.

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