Gericht geht gegen Blitzer-Warner auf Facebook vor

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Yves Delpérié, der Staatsanwalt der südfranzösischen Stadt Rodez im Départment Aveyron, hat Fahrverbote zwischen 15 Tagen und vier Monaten für 15 Mitglieder einer Facebook-Gruppe verlangt. Sie sollen damit für die Veröffentlichung von Standorten von Geschwindigkeitskontrollen innerhalb des Sozialen Netzwerks bestraft werden.

Mit einer neugegründeten Gruppe, die bereits über 1300 Mitglieder hat, aber nicht mehr öffentlich ist, wollen sich die Blitzer-Warner vor künftiger Verfolgung schützen (Screenshot: ITespresso.de)
Mit der neugegründeten Gruppe “Info Contrôle de Police Aveyron 12”, die bereits über 1300 Mitglieder hat, aber nicht mehr öffentlich ist, wollen sich die Blitzer-Warner nun vor künftiger Verfolgung schützen (Screenshot: ITespresso.de).

Wie die französische Ausgabe von ITespresso unter anderem unter Berufung auf die französische Tageszeitung Libération berichtet, werden die Radarwarner nicht nur wegen ihrer Eingriffe in den Straßenverkehr belangt, sondern geht die Justiz gegen acht von ihnen auch wegen Beleidigung vor, weil sie sich in der Gruppe “qui te dit ou est la police en Aveyron” (“Die Dir sagt, wo in Aveyron die Polizei ist”) abfällig über Polizisten geäußert haben. Ihnen droht nun zusätzlich eine Strafe zwischen 300 und 500 Euro.

“Ich habe mich entschlossen, die Leute an die Kandare zu nehmen, die versuchen, dem Gesetz zu entgehen”, erklärte Staatsanwalt Yves Delpérié dazu. “Ich muss nächtelang aufbleiben, weil sich die Leute auf der Straße töten. Es ist bedauernswert, dass manche vor den Standorten von Radarkontrollen warnen.”

Die bereits 2012 gegründete, nun aber ins Rampenlicht geratene Facebook-Gruppe hat inzwischen reagiert: Mit der neugegründeten Gruppe “Info Contrôle de Police Aveyron 12”, die bereits über 1300 Mitglieder hat, aber nicht mehr öffentlich ist, wollen sich die Blitzer-Warner nun vor künftiger Verfolgung schützen.

Der Anwalt Rémy Josseaume, der 11 der 15 von der Staatsanwaltschaft ins Visier genommenen verteidigt, wirft der Staatsmacht eine gewisse Scheinheiligkeit vor. Seiner Ansicht nach kann Facebook nicht mit herkömmlichen Blitzer-Warn-Geräten gleichgesetzt werden: Schließlich sei es ein Medium und kein Gerät. Außerdem weist er darauf hin, dass auch die Ordnungskräfte zum Teil Soziale Netzwerke nutzten, um auf Geschwindigkeitskontrollen hinzuweisen.

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