Datenschutzbeauftragter kritisiert TK-Überwachung

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Die neue Anlage ist für Überwachungsmaßnahmen von BKA und Bundespolizei gedacht. Schaar zufolge ist dies aber nur der Startpunkt in eine viel umfassendere Kooperation von Sicherheitsbehörden, denn es gäbe bereits Planungen, die Einrichtungen zur TK-Überwachung beim BVA auf die Nachrichtendienste des Bundes und die Sicherheitsbehörden der Länder auszudehnen.

»Ich halte es für bedenklich, dass das BMI (Bundesministerium des Inneren, Anm. d. Red.) die Überwachungsanlage im BVA in Betrieb genommen hat, ohne den Abschluss der bereits angelaufenen Beratungen über ein Gesetz abzuwarten, das die Rechte und Pflichten des BVA festlegen soll«, sagte Schaar. Durch die Beauftragung des BVA mit der Überwachung werde eine grundrechtlich sehr sensible Behördenkooperation begonnen – es handele sich um einen zusätzlichen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Fernmeldegeheimnis, der ausdrücklich gesetzlich geregelt werden müsste. »Ein solches Gesetz müsste die rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Kooperation bei der Durchführung von Überwachungsmaßnahmen festlegen«, so Schaar weiter. (Daniel Dubsky)

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