Gravenreuth muss 14 Monate hinter Gitter
Der Münchener Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth muss für 14-Monate ins Gefängnis. Das Berliner Landgericht hat den für seine Abmahnungen bekannten Anwalt wegen Betruges zu einer Haftstraffe ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht wies Gravenreuths Berufungsgesuch gegen ein im September 2007 erteiltes Urteil ab. Der eigentliche Rechtsstreit hatte seinen Ursprung allerdings im Mai 2006. Der Anwalt bekam unaufgefordert eine Email mit der Bestätigung für ein TAZ-Newsletter-Abonnement. Gravenreuth zog daraufhin vor Gericht, erwirkte eine einstweilige Verfügung und zwang die TAZ zu einer Zahlung von 660 Euro. Die Berliner Tageszeitung zahlte die Strafe bereitwillig und zeitnah. Trotzdem lies Gravenreuth daraufhin die Domain des berliner Blattes pfänden und versuchte diese gewinnbringend zu versteigern. Die Aktion begründete der Anwalt im Nachhinein damit, dass er wegen des Chaos in seiner Kanzlei die Zahlungsbestätigung nicht mehr fand. Das Gericht glaubte ihm nicht und verurteilte ihn deswegen zu sechs Monaten Haft.
Gravenreuth ging in Berufung und verlor. Da er bereits wegen der Veruntreuung von Mandanten-Geldern und Urkundenfälschung auf Bewährung verurteilt war, summiert sich seine Gesamtstrafe nun auf 14 Monate ohne Bewährung. Der Anwalt zeigte sich nach der gestrigen Urteilsverkündung jedoch sichtlich gelassen und will nun in Revision gehen. Die Staatsanwaltschaft sprach bei Gravenreuth von einer “hohen krimineller Energie” und warf ihm vor sich am Vermögen der TAZ bereichern zu wollen. Da wegen des Vorstrafenregisters des Angeklagten nicht damit zu rechnen sei, dass er sich in Zukunft bewähre, könne die Strafe, so das Gericht, auch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. (mr)
Meine Meinung: Bei Kommentaren zum münchner Abmahnanwalt Gravenreuth muss man als Journalist und sogar als Leser immer sehr vorsichtig sein. Nicht umsonst hat uns der Abmahnexperte bereits zwei Mal angeschrieben und mit Abmahnungen gedroht, weil er mit unserer Ausdrucksweise oder den Kommentaren von Lesern nicht einverstanden war. Soviel kann man allerdings, ohne von Gravenreuth wieder abgemahnt zu werden, sagen: Das berliner Gericht wird wohl nicht komplett unrecht haben und Gravenreuth selbst hat sich nicht unbedingt richtig verhalten. Bleibt abzuwarten ob er am Ende tatsächlich hinter Gitter muss oder das Verfahren bis zur Unendlichkeit wiederholen lässt. (Maxim Roubintchik)
Bild: gravenreuth.de