Bürgerrechtler machen gegen lebenslange Steuer-ID mobil
Mit einer neuen Steuer-Identifikationsnummer will die Bundesregierung für weniger Bürokratie sorgen. Die Nummer soll die Bürger ein Leben lang begleiten und schon bei der Geburt zugeteilt werden. Sie muss künftig bei allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden angegeben werden, damit diese nicht bei Steuererklärung, Kindergeld und anderen Dingen mit verschiedenen Systemen hantieren müssen. Zentral gespeichert sind neben dem Namen auch frühere Namen, Geschlecht, Geburtstag und Geburtsort, die Anschrift und die zuständige Finanzbehörde.
Datenschützer hatten das von Anfang an kritisiert, da sie die Einführung einer Personenkennziffer »durch die Hintertür« fürchteten. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, bezeichnete die Steuer-ID denn auch als »verfassungsrechtlich bedenklich«.
Seit kurzem verschickt nun das Bundesfinanzministerium ein Schreiben an alle Bürger, in dem die Steuer-ID und die gespeicherten Daten mitgeteilt werden. Das soll bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Die Humanistische Union hat daher eine Musterklage bereitgestellt, mit der sich die Bürger gegen die Steuer-ID wehren sollen. Man sei der Ansicht, dass die Nummer »zu weit mehr als der Verbesserung der Steuerehrlichkeit genutzt werden« könne, heißt es bei den Bürgerrechtlern. Die Feststellungsklage, ob die Erteilung und Verwendung der Nummer zulässig ist, sollte innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der ID beim zuständigen Finanzgericht eingereicht werden, empfiehlt man. (Daniel Dubsky)