Abmahn-Anwalt wehrt sich

PolitikRecht

Günther von Gravenreuth hat nun bei vielen Online-Diensten durchgesetzt, dass Formulierungen über seine Haftstrafe gestrichen werden. Einerseits ist das Urteil noch nicht rechtsgültig, andererseits gefallen dem Anwalt viele Formulierungen nicht.

Seiner Meinung nach hatte die Presse die taz-Behauptungen zu häufig als bewiesene Tatsachen dargestellt und nicht als Behauptungen. Gavenreuth hat in einem Schreiben an uns eine Reihe von Beispielseiten genannt, die ihre Texte schon verändert hatten. Auch wir haben einen der Berichte auf einer unserer Websites korrigiert und darin die Behauptungen nochmal explizit als solche dargestellt.

Der Jurist ist zwar ein wichtiges Korrektiv für Webseiten, die sich nicht hundertprozentig an juristische Regeln halten, schießt aber nach Meinung vieler Branchen-Insider dabei über sein Ziel hinaus.

Da der Rechtsstreit noch weitergeht (Gravenreuths Klage gegen die taz hat erst Mitte nächsten Jahres einen Gerichtstermin bekommen) werden die Bälle noch weiter hin- und herfliegen. Wir bleiben am Ball (bzw. den vielen Bällen, die publizistisch und juristisch noch fliegen werden.) (mk)

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