Microsoft-Kartellverfahren: Entscheidung im September

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Am 17ten September soll ein Urteil in erster Instanz vorliegen. Das EU-Gericht wird dann seine Entscheidung im Kartellverfahren gegen Microsoft der Öffentlichkeit bekannt geben. Streitpunkt ist nach wie vor das Betriebssystem des Software-Krösus – Windows. Die Wettbewerbshüter werfen Microsoft vor die erlassenen Auflagen zur Gewährleistung des fairen Wettbewerbs nicht einzuhalten. Dies berichtet die österreichische Nachrichtenagentur APA.

Die EU hatte bereit eine Millionenstrafe gegen das amerikanische Unternehmen verordnet. Microsoft reichte daraufhin Gegenklage ein und weigerte sich die verlangte Summe zu bezahlen. Hauptkritikpunkt der EU war die mangelnde Kompatibilität zu Betriebssystemen anderer Hersteller. (mr)

Bild: Microsoft

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