Schweiz: Spammern drohen harte Strafen

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Im Land von Wilhelm Tell wird mit Spammern nicht zimperlich umgegangen: Das neue Fernmeldegesetz sieht Geld- und Gefängnisstrafen für die Absender von Spam-Mails vor. Demnach ist es verboten, per E-Mail, SMS oder auf jedem anderen Telekommunikationsweg ohne Erlaubnis massenhaft Werbe-Mails loszuschicken.

Eine Ausnahme gilt für Streuwerbung an bestehende Kunden: Wem eigene Kunden bei früheren Verkäufen ihre Adresse selbst mitgeteilt haben, der muss diese Kunden für elektronische Massenwerbung nicht um Erlaubnis bitten. Dies gilt solange nur eigene, ähnliche Waren, Werke oder Leistungen beworben werden, der Absender korrekt angegeben und jeweils eine Ablehnungsmöglichkeit angeboten wird.

Die Internet-Anbieter sind verpflichtet, die Verbreitung von Spam-Mails durch ihre Kunden zu unterbinden. (bwi)

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