Will das BKA die Strafprozessordnung für Web 2.0 anpassen lassen?
Das Bundesinnenministerium prüft, ob die Polizei Fahndungsaufrufe sowie Daten aus Fahndungsfotos oder sogar Video-Aufnahmen von Überwachungskameras in Plattformen YouTube und Myspace einsetzen kann und darf. Christian Sachs, ein Sprecher des Bundesinnenministeriums, erklärte gegenüber der Frankfurter Rundschau, man könne ao die Fahndungs-Aufrufe schneller und weiter verbreiten. Man müsse aber noch juristisch klären, inwieweit hier der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte gewährt würden.
Falls nach juristischer Prüfung die Strafprozessordnung geändert werden müsse, gehe man das an – von der Suche über das Web 2.0 erwartet sich Christian Sachs offenbar hohe Erfolgsraten. Kritiker meinen in Diskussionsforen bereits, “der Blockwart kommt wieder”. Zu früh geschrieen? Bislang jedenfalls hat das BKA viele Pläne nicht am Bundesgerichtshof vorbeischleusen können. (mk)