Datenschützer warnt vor Totalüberwachung
Der Bundesdatenschutzbeauftrage Peter Schaar mahnt die Politik, bei der Internetüberwachung die Rechte der Bürger nicht zu beschneiden. “Eine generelle Internet-Überwachung darf es nicht geben”, sagte er der Berliner Zeitung .
Damit bekräftigte Schaar seine Kritik an der geplanten Vorratsdatenspeicherung. “Ich sehe den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt”, so Schaar in dem Interview. Es sei das erste Mal, dass auf so breiter Basis Daten von völlig unverdächtigen Personen gespeichert werden sollten, damit dann die Sicherheitsbehörden im Falle strafrechtlicher Ermittlungen auf diese Daten zurückgreifen könnten, kritisierte er.
Stattdessen sollten die Behörde nur dann im Internet fahnden, “wenn es konkrete Anhaltspunkte auf Straftaten oder Gefährdungen gibt”. Als Beispiel hiefür nannte er Chatrooms, in denen kinderpornografische Bilder ausgetauscht würden.
Laut Schaar Schaar besteht zudem die Gefahr, dass auch Firmen die Daten nutzen. Als Beispiel nannte er Internet-Tauschbörsen, die an die Daten von Personen kommen wollten, die urheberrechtlich geschützte Werke weitergeben. “Es geht bei der Vorratsdatenspeicherung längst nicht mehr nur um die Terrorismusbekämpfung, sondern auch um Wirtschaftsinteressen”, sagte Schaar in dem Interview mit der Berliner Zeitung. Das werde derzeit bei den Beratungen um die Urheberrechtsreform diskutiert. (klet/mto)
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