Googeln in Finnland verboten

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Das Info/Law Web der Harvard University informiert über eine Entscheidung des finnischen Datenschutzbeauftragten: Dieser hat es für illegal erklärt, wenn Arbeitgeber bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters Internet-Suchmaschinen benutzen, um weitere Informationen einzuholen. Der Data Protection Ombudsman ist der Meinung, es handele sich um einen Verstoß gegen das Gesetz zum Datenschutz im Arbeitsleben.

Hierzulande ist es sicher in den meisten Unternehmen Usus, nach einem interessanten Bewerber erst einmal zu googeln. Der Datenbeauftragte bemängelt diese Praxis. Er hatte einen Fall vorliegen, in dem ein Bewerber beim Einstellungsgespräch bemerkt hatte, dass seinen eigenen Bewerbungsunterlagen auch Google-Informationen beilagen.
Diese Ausdrucke beschäftigten sich mit seiner Teilnahme an einer Veranstaltung zum Thema “geistige Gesundheit”. An der Konferenz hatte er in Vertretung eines Patienten teilgenommen, was jedoch den Internet-Informationen nicht zu entnehmen war.

Die Bewerbung wurde abgelehnt, ob die Teilnahme an der Veranstaltung ausschlaggebend für die Ablehnung war, bleibt ungeklärt. Dem finnischen Data-Protection-Mann genügt bereits die Möglichkeit eines Zusammenhangs, um die Nutzung von Online-Informationen für unzulässig zu erklären.

Sicher wird weiter gegoogelt werden, aber zumindest sollten die Unternehmen “umsichtiger” mit den Suchergebnissen umgehen. (bwi)

(Bild: Photodisc)

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