Handel mit gebrauchter Software ist jetzt legal

PolitikRecht

Kaum hat das Landgericht Hamburg bestätigt, dass der Handel mit gebrauchter Microsoft-Software ohne jede Einschränkung rechtmäßig ist (Aktenzeichen 315 O 343/06), sendet der positiv betroffene Händler “usedSoft” eine Pressemitteilung aus, um über das Urteil öffentlich zu frohlocken. Zum Leidwesen Microsofts können nun also auch gebrauchte Office-Versionen weiterverkauft werden, denn “das Verbreitungsrecht von Microsoft an seiner Software” habe sich “durch deren Inverkehrbringen erschöpft”, zitiert usedSoft die Urteilsbegründung des Gerichts genüßlich.

Der “diesem Urteil zugrunde liegende Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für den Weiterverkauf einzelner Lizenzen aus einem Volumenlizenzvertrag”, triumphiert der Software-Händler. Sprich: Eine Firma kauft billiger eine große Menge an Word-Lizenzen und verkauft diese einzeln mit Gewinn weiter – das ist legal.

Der Weiterverkauf sei auch ohne Zustimmung von Microsoft rechtens, denn durch den “Erschöpfungsgrundsatz” im deutschen Urheberrecht ist das Recht eines Herstellers an seinem Produkt schon in dem Moment erschöpft, an dem er es in den Handel gebracht hat. Das gelte auch für Software, die per Download oder andere “unkörperliche” Methoden erworben wurde.

Die Bestimmungen in den Microsoft-Lizenzverträgen, die den Weiterverkauf einschränken, gelten also nicht. Die einstweilige Verfügung, durch die sich ein Microsoft-Händler den unliebigen Gebraucht-Konkurrenten vom Halse schaffen wollte, wrid aufgehoben. (mk)

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