Kontoabfragen mit Mängeln

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Laut einem Bericht des Magazins Der Spiegel haben Datenschützer bei neun von zehn Kontenabfragen Mängel festgestellt. So waren bei Stichproben in drei nordrheinwestfälischen Finanzämtern häufig die betroffenen Steuerzahler nicht vorher zum Sachverhalt befragt worden oder die Kontenschnüffelei nicht lückenlos dokumentiert ? beides nach Meinung des Bundesbeauftragten für Datenschutz Peter Schaar “ganz gravierende Mängel”, die das allgemeine Misstrauen gegen die Aushöhlung des Bankgeheimnisses weiter schürten.

Seit April 2005 dürfen nicht nur Finanzämter, sondern auch die Erbringer von Sozialleistungen ohne Anfangsverdacht einer Straftat die Stammdaten der Konteninhaber einsehen. Das hat insbesondere in Süddeutschland zu einer Kapitalflucht geführt. (dd)

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