Selbständige Webdesigner sind sozialversicherungspflichtig

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Schon im vergangenen Jahr urteilte das Bundessozialgericht, dass auch selbständige Webdesigner Künstler sind und sich so in de günstigen Künstlersozialkasse anmelden können. Nachdem die Kasse versuchte, dieses Urteil durch “Sprungrevision” anzufechten, fiel nun die endgültige Entscheidung der Richter positiv für die Mandantin von Rechtsanwalt Uwe Lehr aus.

Das Bundessozialgericht in Kassel hat nun die bereits im vergangenen Jahr gefällte Entscheidung bestätigt, wonach Web-Designer der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz unterliegen. Sie können sich damit wie andere selbständige Künstler und Publizisten in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung der Künstlersozialkasse versichern.

Derzeit sind ruhig 1000 Webdesigner noch auf er Warteliste der Künstersozialkasse, die usprünglich vom Staat eingerichtet wurde, um auch die “brotlosen” Künste zu fördern. Die Kasse ist deswegen so günstig für die Versicherten, weil sie von Verlagen – und neuerdings auch Web-Agenturen – Gelder für die Versicherung der Künstler einzieht. (mk)

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