Bundesregierung will Kunden vor überhöhten Telefontarifen schützen
Die Bundesregierung will Handy- und Telefonkunden besser vor überhöhten Tarifen schützen. Dies sieht die neue Telekommunikationsnovelle von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) vor, die das Kabinett am heutigen Mittwoch beschließen will. Die Beschlussvorlage liegt der
Berliner Zeitung (Mittwochsausgabe) vor. Danach müssen unter anderem Anbieter von SMS-Diensten die Kunden ab einem Preis von einem Euro künftig auf die Kosten hinweisen. Anbieter von Auskunftsdiensten müssen dies ab einem Preis von drei Euro pro Minute tun. Vor dem Abschluss eines Abos etwa für Handy-Logos müssen die Anbieter ihren Kunden per SMS die Vertragsbedingungen mitteilen. Diese muss der Verbraucher bestätigen, bevor der Vertrag in Kraft tritt. Ferner sind alle Telekommunikationsanbieter verpflichtet, den Preis einer Call-by-Call-Verbindung vorher anzusagen.
Die Grünen begrüßten die Novelle im Grundsatz, forderten aber Nachbesserungen. Der Entwurf sei in wesentlichen Teilen eine Verbesserung, sagte die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen, Ulrike Höfken. Allerdings seien die Preisgrenzen von einem und drei Euro nicht gerechtfertigt. Dies müsse gestrichen werden. Man könne den Kunden nicht zumuten, sich neben der Vielzahl an Tarifangeboten auch noch merken zu müssen, ab wann eine Preisansage vorgeschrieben sei. (dd)
(
de.internet.com – testticker.de)