Zwischen Knast und KopierschutzSpecial: Software illegal
Raubkopierer sind Verbrecher
Zwischen Knast und Kopierschutz
Ein teurer Spaß für einen 23-jährigen Auszubildenden aus Cottbus: Für das Anbieten von rund 6000 urheberrechtlich geschützten Songs in einer Tauschbörse musste er 8000 Euro Schadensersatz leisten und wurde außerdem zu 80 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Dies ist beileibe kein Einzelfall, die Rechteinhaber gehen immer aggressiver gegen Verstöße vor. Die Filmindustrie führt ihre Kampagne »Raubkopierer sind Verbrecher« auch in 2005 mit drastischen Anzeigenmotiven fort und droht Uneinsichtigen mit langjährigen Gefängnisstrafen (
www.hartabergerecht.de).
Um bereits jegliche Vervielfältigung ihrer Werke zu verhindern, versehen viele Hersteller ihre Software, aber auch Tonträger und Videos mit Kopierschutz-Mechanismen. Privatkopien von Musik-CDs und Film-DVDs sind erlaubt, aber das Knacken eines Kopierschutzes ist laut § 95a Urheberrechtsgesetz verboten. Die Vorschriften für Computerprogramme (Vergleiche § 69a UrhG, Abs. 5) sind demgegenüber aber verschärft.
Raubkopie ist keine Sicherung
Zwischen Knast und Kopierschutz
Dabei sind stets die genauen Rahmenbedingungen zu beachten: Das Anfertigen einer Sicherungskopie darf dem rechtmäßigen Besitzer nicht vertraglich untersagt werden, »wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist« (§ 69d, Absatz 2).
Das bestätigt auch die BSA: »Von jeder Software dürfen Sie
eine Sicherungskopie anfertigen« (
www.bsa.org/germany/
piraterie/
verhalten.cfm). Das sollten Sie allerdings wörtlich nehmen, es ist nämlich nur eine einzige Kopie erlaubt. Hat der Hersteller oder Händler bereits eine Sicherung mitgegeben, dürfen Sie keine weitere mehr anfertigen.
Die Weitergabe einer Kopie ist an die Weitergabe des Originals gebunden. Beim Verkauf oder Verschenken der Software dürfen Sie die Kopie ebenso wie das installierte Programm nicht behalten. Anders verhält es sich bei der Vervielfältigung von Musik und Filmen. Dies ist in geringer Stückzahl zum privaten Gebrauch sowie zum Verschenken an Freunde erlaubt, solange dabei keine wirksamen Schutzmaßnahmen umgangen werden. Zudem darf es sich bei der Quelle nicht um eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage handeln.
Wirkungslose Kopierschutz-Placebos
Zwischen Knast und Kopierschutz
Die Definition des Begriffs »wirksam« im Zusammenhang mit einem Kopierschutz ist dabei oft Auslegungssache der Gerichte und keine technische Tatsache. Oft reicht einem Richter der Vermerk »kopiergeschützt« auf der Packung, um von einem wirksamen Kopierschutz auszugehen. Da geschützte Audio-CDs aber auch auf alten CD-Spielern laufen sollen, können gute CD-Laufwerke ebenso auf alle Musikdaten zugreifen.
Einen besonderen Ruf in Audio-Kreisen haben sich dafür die Geräte von Plextor erworben (so zum Beispiel der Brenner 712A). In Verbindung mit einem genau arbeitendem CD-Ripper wie
Exact Audio Copy fertigen Sie damit hochwertige Kopien an, ohne überhaupt einen Schutz zu bemerken. Umgekehrt verweigern einige kopiergeschützte CDs ihren Dienst in modernen DVD-Playern oder bieten nur eingeschränkte Navigationsmöglichkeiten.
Privatkopie auch weiterhin erlaubt
Zwischen Knast und Kopierschutz
Der Entwurf zur Neufassung des für Mitte dieses Jahres geplanten Urheberrechts (auch als zweiter Korb der Urheberrechtsreform bekannt) sieht auch weiterhin das Recht auf Privatkopie vor. Der
Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft würde dies gerne streichen lassen und favorisiert stattdessen DRM-Mechanismen (Digital Rights Management). Sollte sich die Industrie mit dieser Forderung durchsetzen, müssten aber auch die über Verwertungsgesellschaften wie die GEMA erhobenen pauschalen Abgaben auf Brenner, CD-Rohlinge (7,2 Cent pro Stunde Spieldauer) und DVD-Rohlinge (8,7 Cent pro Stunde Video) wegfallen.
Aktuelle Kopierschutzverfahren bei Software und Unterhaltungsmedien bedienen sich verschiedener Tricks, um eine unrechtmäßige Vervielfältigung zu verhindern. Das Computerspiel »Die Sims 2« von Electronic Arts, in den ersten zwei Monaten bereits über 400 000-mal verkauft, verwendet den Schutz Safedisk 3 von Macrovision: Einerseits besitzt das Original eine digitale Signatur, die nicht auf andere CDs oder DVDs kopiert werden kann, die Programmdatei des Spiels ist verschlüsselt. Außerdem verweigert es den Start, wenn es auf dem Rechner virtuelle CD-ROM-Laufwerke, etwa von Nero Image Drive, findet. Auf der Verpackung fehlt dazu allerdings jeglicher Hinweis, das Spiel kann sich für den Nutzer somit als Fehlkauf erweisen.
Unerwünschte Treiberinstallation
Zwischen Knast und Kopierschutz
Mit Mediamax CD 3 geschützte Audio-CDs installieren per Autostart einen Treiber, der das Kopieren verhindern soll. Dieser Schutz ist jedoch ausgesprochen schwach. Viele Anwender haben etwa die Auto-Run-Funktion des CD-Laufwerks deaktiviert und bekommen vom Kopierschutz nichts mit. Eine ausführliche Analyse der Technik führt J. Alex Haldermann unter
www.cs.prince ton.edu/~jhalderm/cd3 durch. Linux-User bekommen von diesem auf Windows abzielenden Kopierschutz überhaupt nichts mit.
Während Sony Music in Japan bei Audio-CDs inzwischen auf Kopierschutzmaßnahmen verzichten will, versieht die Filmsparte Sony Pictures ihre DVDs mit der neuartigen
Anti-Piracy-Technik Arccos. Die unter dem Label Columbia Tristar vertriebenen Filme wie »Gothika«, »Irgendwann in Mexiko« und »The Missing« beinhalten unter anderem Cells mit defekten Sektoren, die beim Abspielen auf einem Stand-alone-Gerät übersprungen werden sollten. Diverse DVD-Abspielprogramme, jedoch auch einige Hardware-Player verweigern die Wiedergabe dieser Scheiben. Ärgerlich, dass der mühsam zustande gekommene Standard für Video-DVDs durch solche Tricks untergraben wird und ein Teil der ehrlichen Kundschaft den Schaden trägt. Und einige ? nach deutschem Recht daher illegale Programme ? hebeln inzwischen auch den Arccos-Kopierschutz aus.
Die Katze im Sack erkennen
Zwischen Knast und Kopierschutz
Kopierschutz ist nicht gleich Kopierschutz. Auch wer die kleingedruckten Hinweise auf den Verpackungen von Computerspielen, CDs oder DVDs entziffern kann, weiß oft nicht genau, welche Probleme damit auftreten können. Liegt die Scheibe bereits ausgepackt im Laufwerk, erkennen Programme wie
Protection-ID und Clony-XXL den verwendeten Kopierschutz, ohne ihn zu umgehen. Es gibt aber auch andere Ansätze, die die unerlaubte Verbreitung von digitalen Inhalten kontrollieren, ohne das Recht auf Privatkopien grundsätzlich auszuhebeln.
Das Fraunhofer-Institut für Integrierte Publikations- und Informationssysteme, kurz
IPSI, hat digitale Wasserzeichen zur Einbettung in Video-, Audio- und Bilddateien entwickelt. Zum Beispiel Hörbuchportale wie www.soforthoeren.de versehen dabei jede verkaufte Audio-Datei mit einer unhörbaren Signatur. Von einer illegalen Kopie in einer Tauschbörse kann so leicht der ursprüngliche Käufer ermittelt werden.