Verbraucherschützer beschweren sich über T-Com-Verkaufsmethoden
Der
sächsischen Verbraucherzentrale zufolge stellen Werber der Telekom-Festnetzsparte T-Com unberechtigt Tarifpakete in Rechnung. Mancher hätte Posten auf seiner Rechnung, die er selber nie vereinbart hätte, beschweren sich die Verbraucher. So tauche beispielsweise zusätzlich zum monatlichen Grundbetrag plötzlich ein weiterer monatlicher Grundpreis für Tarifoptionen wie AktivPlus, Calltime 120 oder XXL-Tarif auf. Und wer nicht aufpasse, habe schnell eine Auftragsbestätigung im Haus, gegen die er sich kaum rechtzeitig wehren könne. Der Verbraucherzentrale zufolge erinnern sich manche sogar dunkel an Anrufe, mit denen T-Com-Vertriebsleute die neuen Tarife verkaufen wollten.
“Offensichtlich wurden einige Kunden trotz Absage auf einen anderen Tarif umgestellt. Das muss man nicht hinnehmen”, meint Evelin Voß, Telefonexpertin der sächsischen Verbraucherzentrale. Mit einem Einschreiben solle man sofort klar stellen, dass kein Vertrag abgeschlossen wurde. Auf jeden Fall müsse die Telekom den Vertragsschluss nachweisen, wenn sie ihr Geld haben will. (mk)