Eltern müssen Handy-Rechnungen der Kinder nicht immer bezahlen
Wenn Kinder minderjährig sind und ihren Mobilfunk-Vertrag selbst abgeschlossen haben, sind künftig die Eltern nicht mehr für die Bezahlung verantwortlich. Wer zwischen sieben und 18 Jahre alt ist, benötigt für die Wirksamkeit eines Vertrages die Einwilligung der Eltern, berichtet der ‘
Tagesspiegel‘ und beruft sich dabei auf Sabine Fischer, eine Rechtsexpertin der
Verbraucherzentrale Brandenburg.
Wenn Eltern dem Vertragsabschluss nicht zustimmen und die Anbieter dennoch mit den Kindern eine entsprechende Vereinbarung abschließen, bleiben die Mobilfunkunternehmen also auf den Kosten sitzen.
Die Summe aus monatlichem Grundpreis und Verbindungsentgelten gehören zu den häufigsten Gründen für eine Verschuldung von Familien, berichtet die Zeitung. (mk)