Dialer: Gerichte urteilen verbraucherfreundlich
Geht es um ungerechtfertigte Entgeltforderungen für die Einwahl von Dialern, haben Verbraucher vor deutschen Gerichten einen guten Stand.
In Schleswig-Holstein wurden in diesem Jahr fast alle Klagen, bei denen es um die Zahlung von Verbindungen zu Mehrwertdiensterufnummern ging, zugunsten von Verbrauchern entschieden. Das meldet die
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Dabei geht es meistens um hohe Rechnungen durch Einwahlprogramme, die sich vom Anwender unbemerkt auf dem PC installieren und eine Verbindung zu teuren Mehrwertdiensten aufbauen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich bei unerklärlichen Rechnungsentgelten immer einen (kostenlosen) detaillierten Einzelverbindungsnachweis vorlegen zu lassen. Erfolgte die Anwahl der Mehrwertdiensterufnummer per Dialer, so besteht keine Zahlungsverpflichtung, wenn nicht die 09009-Rufnummerngasse verwendet wurde oder das Programm nicht bei der
Regulierungsbehörde registriert ist.
Und sollte dies doch der Fall sein, so besteht nach Auffassung der meisten Gerichte ebenfalls kein Entgeltanspruch, wenn der Kläger einen Vertragsabschluss im Internet zwischen Beklagten und Dienstanbieter nicht konkret nachweisen kann. Nicht bezahlt zu werden brauchen 0190er/0900er-Rechnungsbeträge laut Telekommunikationsgesetz (TKG) dann, wenn mehr als 2 Euro pro Minute oder mehr als 30 Euro pro Anwahl gefordert werden. (dd)