Bundesregierung sieht keinen Bedarf an Datenschutz in Sachen RFID
Keinen Bedarf an datenschutzrechtlichen Gesetzes-Erweiterungen für “Radio Frequency Identification” (RFID) sieht die Regierung. Das geht aus einem heute in Berlin veröffentlichten Brief hervor, der als eine Antwort auf eine kleine Anfrage bei der christdemokratischen Fraktion ankam. Es komme bei der datenschutzrechtlichen Beurteilung vielmehr auf den konkreten Einsatzbereich an.
Eine automatisierte kontaktlose Datenübermittlung und -erfassung unter Einsatz der Radiofrequenztechnologie wie sie derzeit in Verfahren der Industrieautomation, des Warenmanagements und der Tieridentifikation sowie bei Zutrittssystemen und elektronischen Wegfahrsperren eingesetzt wird, könne zwar missbraucht werden. Die bislang eingesetzte Technik habe aber nur eine sehr begrenzte Reichweite. RFID-Karten müssten vom Nutzer bewusst unmittelbar am Lesegerät vorbeigeführt werden.
RFID-Etiketten in reinen Automations-, Warenmanagement-, oder Logistiksystemen enthalten keine personenbezogenen Daten. Die missbrauchbare Kombination aus eindeutiger Kennung eines Produkts und der Personeninformation durch den Einsatz einer Kundenkarte wird nach Informationen der Bundesregierung in Deutschland bisher nicht eingesetzt. Daraus ergebe sich, dass eine heimliche Erstellung umfassender Bewegungsprofile nach dem gegenwärtigen Stand der Technik praktisch ausgeschlossen sei. (mk)