Was ist aus Artikel 37b des EStG zu beachten?

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Die Einkommensteuer ist, wie der Name schon sagt, eine Summe, die vom Staat von den Einkommen natürlicher Personen und Unternehmen erhoben wird. Diese Besteuerung erfolgt auf Grundlage der Gewinne und Erträge, die eine Person im Laufe eines festgelegten Jahres erzielt. Das deutsche Einkommensteuergesetz (EStG) legt fest, wie diese Besteuerung durchgeführt wird, damit jeder darüber informiert ist. Artikel 37b dieses Gesetzes behandelt insbesondere die Besteuerung von Sachbezügen.

Wer ist von diesem Artikel des EStG betroffen?

Um Incentives für Mitarbeiter, die über der Grenze von monatlich 50 Euro für Sachbezüge liegen, möglich zu machen, deren Besteuerung richtig durchzuführen und gesetzeskonform zu sein, sollte man den §37b EStG sinnvoll nutzen. Die von diesem Paragraphen betroffenen Personen sind Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber oder Unternehmen Sachbezüge erhalten. Gemäß diesem Artikel müssen auch die erhaltenen Sachbezüge dieser Arbeitnehmer besteuert werden. Diese Besteuerung gilt nur, wenn die erhaltenen geldwerten Vorteile einen Betrag von 50 Euro übersteigen.

Welche Sachbezüge sind betroffen?

– Die Sachbezüge, die in Artikel 37b des EStG behandelt werden, sind Vorteile in Form von:

– Reisekostenentschädigungen;

– Betriebskrippen;

– Dienstfahrzeugen;

– Prepaid-Karten;

– Einkaufsgutscheinen;

– Zuschüssen zu Unternehmensprodukten;

– Reisegeschenken;

– Zusatzversicherungen;

– Gesundheits- oder Freizeitangeboten.

Sachbezüge sind Angebote und Leistungen, die ein Unternehmen seinen Mitarbeitern zur Verbesserung ihrer Lebensqualität zur Verfügung stellen kann. Es handelt sich um Angebote, die den Bedürfnissen der Arbeitnehmer entsprechen und ihnen eine gewisse Zufriedenheit bringen sollen. Vorteile, die ausschließlich im eigenen Interesse des Arbeitgebers liegen oder nicht steuerpflichtige Naturalleistungen sind, werden nicht berücksichtigt. Die Sachbezüge, die gemäß Artikel 37b des EStG berücksichtigt werden, müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllen. Es darf sich nicht um Bargeld handeln und die Leistung muss eine zusätzliche Ergänzung zum regulären Gehalt des Arbeitnehmers sein. Mit anderen Worten sind es Optionen oder Dienstleistungen, die der Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem Grundgehalt erhält. Dieser Vorteil wird besteuert, wenn der Betrag von 50 Euro pro Monat überschritten wird.

Wie funktioniert die Besteuerung von Sachbezügen?

Die Besteuerung erfolgt durch den Arbeitgeber, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer keine Steuererklärung abgeben muss. Es handelt sich um eine Quellensteuer, die vom Arbeitgeber auf das Gehalt und die vom Arbeitnehmer erhaltenen Sachbezüge erhoben wird. Der Arbeitgeber muss daher den Steuerbetrag, den der Arbeitnehmer aufgrund der erhaltenen Sachbezüge schuldet, berechnen. Wenn der Betrag dieser Bezüge den Betrag von 50 Euro übersteigt, wird ein pauschaler Steuersatz von 30 % auf den tatsächlichen Wert des Vorteils angewendet. Wenn beispielsweise der Arbeitnehmer eine Reise im Wert von 1000 Euro kostenlos erhält, beträgt die pauschale Steuer für diesen Sachbezug 300 Euro. Weitere Steuern wie Kirchensteuer und Sozialabgaben werden anschließend abgezogen.

Zusammenfassend betrifft Artikel 37b des EStG in Deutschland die Besteuerung von Sachleistungen, die von steuerpflichtigen Arbeitnehmern in Deutschland erhalten werden. Diese Sachleistungen umfassen verschiedene Leistungen wie Reisekostenentschädigungen, Betriebskrippen, Dienstfahrzeuge, Prepaid-Karten, Einkaufsgutscheine, Zuschüsse zu Unternehmensprodukten, Reisegeschenke, Zusatzversicherungen sowie Gesundheits- oder Freizeitangebote.