Amazon wegen Wortmarke “Black Friday” in Deutschland verklagt

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Klägerin ist die Super Union Holdings Ltd. Sie hatte sich die Wortmarke bereits 2013 eintragen lassen und vergibt Lizenzen dafür. Wer keine ersteht und den Begriff dennoch verwendet, muss mit einer Abmahnung rechnen.

Klägerin ist die Super Union Holdings Ltd. Sie hatte sich die Wortmarke bereits 2013 eintragen lassen und vergibt Lizenzen dafür. Wer keine ersteht und den Begriff dennoch verwendet, muss mit einer Abmahnung rechnen.

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