Im Nachgang der Bundestagswahl 2017 hat das Büro des Bundeswahlleiters insgesamt 42 Strafanzeigen wegen Verletzung des Wahlgeheimnisses gestellt. Es geht dabei um Bilder oder Filme des Stimmzettels, die in sozialen Netzwerken veröffentlicht wurden. Ob das in Ordnung war, müssen jetzt die Gerichte klären.
Im Nachgang der Bundestagswahl 2017 hat das Büro des Bundeswahlleiters insgesamt 42 Strafanzeigen wegen Verletzung des Wahlgeheimnisses gestellt. Es geht dabei um Bilder oder Filme des Stimmzettels, die in sozialen Netzwerken veröffentlicht wurden. Ob das in Ordnung war, müssen jetzt die Gerichte klären.