Die freie Routerwahl ist für Endkunden seit 1. August gesetzlich verbrieft. Dem vom Bundestag im November 2015 verabschiedeten Gesetz war ein jahrelanges Tauziehen vorangegangen, bei dem die Netzbetreiber auch mit zu erwartenden technischen Schwierigkeiten argumentiert hatten – zu Unrecht, wie die Endgerätehersteller jetzt feststellen.
Die freie Routerwahl ist für Endkunden seit 1. August gesetzlich verbrieft. Dem vom Bundestag im November 2015 verabschiedeten Gesetz war ein jahrelanges Tauziehen vorangegangen, bei dem die Netzbetreiber auch mit zu erwartenden technischen Schwierigkeiten argumentiert hatten – zu Unrecht, wie die Endgerätehersteller jetzt feststellen.