Deutsche Behörden setzen AMD auf die Einkaufsliste
Aus Gründen der Chancengleichheit und des verbesserten Wettbewerbs hatte die EU-Kommission für alle EU-Mitgliedsstaaten
schon im April angeordnet, dass beim Einkauf für öffentliche Stellen keine Firmen einseitig bevorzugt werden dürfen.
Besonderer Stein des Anstosses war hier die Praxis von Ämtern in Deutschland, Italien, Österreich, Holland, Belgien, Frankreich und Finnland, ausdrücklich Intel-Prozessoren für Beamten-Computer zu verlangen. Solche Ausschreibungen verstossen gegen das Wettbewerbsrecht und dürfen in Zukunft nicht mehr ausgegeben werden, wie aus einem
aktuellen Merkblatt der Bundesregierung hervorgeht.
Damit ergibt sich für AMD, und in geringerem Mass auch für VIA, IBM und Transmeta, die Chance auf ein Vordringen in diesen Sektor. (fe)