Die Kommission hat festgestellt, dass Luxemburg dem US-Unternehmen unzulässige Steuervergünstigungen in dieser Höhe gewährt hat. Dadurch zahlte Amazon nur ein Viertel der Steuern wie vergleichbare lokale Unternehmen. Der Fehlbetrag muss nun zurückgefordert werden.
Die Kommission hat festgestellt, dass Luxemburg dem US-Unternehmen unzulässige Steuervergünstigungen in dieser Höhe gewährt hat. Dadurch zahlte Amazon nur ein Viertel der Steuern wie vergleichbare lokale Unternehmen. Der Fehlbetrag muss nun zurückgefordert werden.