EU-Datenschutz-Grundverordnung: Damoklesschwert für Datenhalter und –verarbeiter

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Unternehmen bleibt nur noch ein Jahr, um sich auf den verschärften europäischen Datenschutz für personenbezogene Angaben vorzubereiten. Neuerungen wie das “Recht auf Vergessenwerden“ wirken sich dann massiv auf die Datenhaltung aus. Das verlangt neue Ansätze beim Datenmanagement.

Unternehmen bleibt nur noch ein Jahr, um sich auf den verschärften europäischen Datenschutz für personenbezogene Angaben vorzubereiten. Neuerungen wie das “Recht auf Vergessenwerden“ wirken sich dann massiv auf die Datenhaltung aus. Das verlangt neue Ansätze beim Datenmanagement.

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