Politiker fordert öffentliches Register mit Fluggenehmigungen für Kameradrohnen

Mobile
Drohne mit Kamera (Bild: Shutterstock/You can more)

Der schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) will für Kameradrohnen mindestens dieselben Datenschutzvorschriften wie für andere Überwachungskameras durchsetzen. Das öffentliche Register aller Drohnengenehmigungen soll helfen, bei Verstößen Verantwortliche zu identifizieren und zur Rechenschaft ziehen.

Der schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) hat ein öffentliches Register erteilter Fluggenehmigungen für mit Kameras ausgestattete Drohnen gefordert. Er begründet das damit, dass die derzeit geltenden Bestimmungen seiner Ansicht erstens zu weit gefasst sind, zweitens die Anzahl der mit Kameras ausgerüsteten Drohnen rasch zunimmt.

Zuvor hatte auf eine Anfrage (PDF) das schleswig-holsteinische Verkehrsministerium erklärt, dass die Schutzvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes für Überwachungskameras für Kameraflüge nicht gälten, weil keine “gezielte” Überwachung erfolge. “Sobald Drohnenpilot und Antragsteller schriftlich erklären, der Datenschutz werde eingehalten, gibt es die Genehmigung zum Abheben der Drohne. Es wird also in keiner Form geprüft, ob sich die Betreiber auch tatsächlich an den Datenschutz halten”, kritisiert Breyer.

“Kameraflüge aufgrund eines bloßen Lippenbekenntnisses zu erlauben, ist schlicht gesetzeswidrig und zudem moralisch höchst bedenklich. Fliegende Kameras sind eine neue Dimension der Überwachung, weil sie unbemerkt und überall einsetzbar sind”, so Breyer weiter. Seiner Ansicht nach müsse für Kameradrohnen mindestens derselbe Datenschutz wie für andere Überwachungskameras gelten, der in Paragraf 6 des Bundesdatenschutzgesetzes geregelt ist: Demnach müssen die Betroffenen berechtigte Interessen wahrnehmen und auf die Überwachung und den dafür Verantwortlichen hingewiesen werden.

Breyer: “Solange das bei Drohnenflügen nicht sicherzustellen ist, darf kein Kameraeinsatz genehmigt werden. Außerdem brauchen wir ein öffentliches Register aller Drohnengenehmigungen, damit Verantwortliche identifiziert und bei Verstößen zur Rechenschaft gezogen werden können.”

Das schleswig-holsteinische Verkehrsministerium will immerhin prüfen (PDF), ob Drohnenfliegern ein Datenschutzmerkblatt zugesandt werden soll. Die Einhaltung der Vorschriften zur Videoüberwachung soll aber weiterhin nicht verlangt werden. Im Saarland hat der dortige Datenschutzbeauftragte dagegen bereits im September 2015 klargestellt (PDF, Seite 11): “Erfolgt der Einsatz der Drohne in einem gewerblichen Kontext, gelten die Regelungen des BDSG uneingeschränkt.”

Umfrage

Wie stehen Sie zum privaten oder gewerblichen Einsatz von Drohnen?

Ergebnisse

Loading ... Loading ...

Lesen Sie auch :
Anklicken um die Biografie des Autors zu lesen  Anklicken um die Biografie des Autors zu verbergen